Nutzungsbedingungen

Geltungsbereich und Gegenstand

Die Arbeitsgemeinschaft Kulturtreibhaus, Krähenstraße 32-34, 23552 Lübeck (im Folgenden „Kulturtreibhaus“) betreibt die unter www.kulturfunke.de abzurufende Plattform Kulturfunke (im Folgenden „Plattform“). Die Plattform ist ein kostenloses Internetangebot von Kulturtreibhaus, das Informationen zu Veranstaltungen veröffentlicht und natürliche und juristische Personen (im Folgenden allgemein „Veranstalter:innen“) einlädt, Kultur-Veranstaltungen („Veranstaltungen“) zu bewerben und durch Dritte unterstützen zu lassen („Unterstützungsaufrufe“). Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kulturtreibhaus und den Veranstalter:innen.

Die Nutzung der Plattform erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. Der Einbeziehung entgegenstehender Bedingungen der Veranstalter:innen wird bereits jetzt widersprochen. 

Das Kulturtreibhaus ist nicht selbst Veranstalter:in der auf der Plattform beworbenen Veranstaltung. Das Kulturtreibhaus ist auch nicht selbst Organisator:in oder Empfänger:in der Unterstützung. Auf Unterstützungen finden ausschließlich die zwischen der Empfänger:in oder Organisator:in des Aufrufs und Unterstützer:innen zu schließenden, gesonderten Vereinbarungen Anwendung. 

 

Vertragsverhältnisse

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform durch die Veranstalter:innen, insbesondere das Einstellen von Veranstaltungen und Unterstützungsaufrufen. 

Das Nutzungsverhältnis kommt zustande, sobald das Kulturtreibhaus eine von einer Veranstalter:in vorgeschlagene Veranstaltung auf der Plattform veröffentlicht.  

Im Zusammenhang mit einer finanziellen Unterstützung, zu der über die Plattform aufgerufen werden kann, werden vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen der Veranstalter:innen und/oder Empfänger:in oder Organisator:in des Aufrufs und Unterstützer:innen begründet.

 

Pflichten des Kulturtreibhauses bei der Bereitstellung der Plattform

Das Kulturtreibhaus bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb der Plattform. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die das Kulturtreibhaus einen Einfluss hat. 

Dem Kulturtreibhaus ist es unbenommen, den Zugang zur Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Kulturtreibhauses stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer einzuschränken.

Es besteht kein Anspruch der Veranstalter:innen auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten der Plattform oder der Plattform insgesamt.

 

Allgemeine Pflichten der Veranstalter:innen

Die Veranstalter:innen muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:

  • die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;
  • das Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten,
  • soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist.

Sollte es bei der Nutzung der Plattform oder ihrer Funktionalitäten zu Störungen kommen, oder erhält die Veranstalter:innen Kenntnis oder einen begründeten Verdacht von Unregelmäßigkeiten, irreführenden Veranstaltungsbewerbungen oder Betrugsversuchen auf der Plattform, wird sie das Kulturtreibhaus unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen.

 

Eintragen von Veranstaltungen

Um als Veranstalter:in eine Veranstaltung auf der Plattform einzustellen, sind die folgenden Angaben über das Eingabeformular an das Kulturtreibhaus anzugeben: 

  • Name der Veranstaltung
  • Kategorie
  • Startdatum
  • Organisation
  • Link zum Livestream oder zum On-Deman-Angebot
  • ggf. Veranstaltungsort
  • Vor- und Nachname
  • E-Mail-Adresse

Die Veranstalter:in ist allein für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Informationen und Angaben zu einer Veranstaltung verantwortlich. Das Kulturtreibhaus wird die gemachten Angaben nicht auf Plausibilität oder Rechtmäßigkeit prüfen.

Wenn in die Veranstaltungsbeschreibung ein Link zur finanziellen Unterstützung der Veranstaltung, des Künstlers oder einer Institution eingefügt werden soll, ist allein die Veranstalter:in für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, insbesondere aus § 312j BGB verantwortlich. Die Veranstalter:in verpflichtet sich gegenüber dem Kulturtreibhaus, dass die finanziellen Unterstützungen ausschließlich zu den angegebenen Zwecken genutzt werden.  

Das Kulturtreibhaus ist nicht dazu verpflichtet, die von einer Veranstalter:in vorgeschlagene Veranstaltung oder Inhalte zu veröffentlichen. Das Kulturtreibhaus kann ohne die Angabe von Gründen die Veröffentlichung von Veranstaltungen und einzelnen Inhalten (ganz oder teilweise) ablehnen, wieder entfernen oder editieren. Dies gilt auch und insbesondere, wenn in Zusammenhang mit einer Veranstaltung oder einer Veranstalter:in Beschwerden von Teilnehmer:innen oder Dritten eingehen.

Dem Kulturtreibhaus steht es frei, die Inhalte an anderer Stelle außerhalb oder innerhalb der Plattform zu veröffentlichen, als dies von der Veranstalter:in vorgesehen war. Das Kulturtreibhaus kann die Veranstalter:in über eine Ablehnung oder anderweitige Veröffentlichung informieren, eine Pflicht dazu besteht indes nicht. Weiter ist das Kulturtreibhaus jederzeit berechtigt, den Zugang zu einzelnen Inhalten zu sperren, z.B. wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

Es ist beabsichtigt, mit www.kulturfunke.de, eine zentrale und vollumfängliche Termin-Datenbank zu schaffen, die sämtliche Termine tagesaktuell auf die Seiten www.luebeck.dewww.travemuende.dewww.luebeck-tourismus.de,www.travemuende-tourismus.de und www.metropolregion.hamburg.de ausspielt. Weitere Ausgabemöglichkeiten sind in Planung. Sofern Sie uns Ihre Termine übermitteln, gibt das Kulturtreibhaus diese Daten folglich an die o.g. Seiten und Veranstaltungskalender weiter.

Wenn das Kulturtreibhaus die Veranstaltung listet, erhält die Veranstalter:in einen Link, über den sie die Informationen über eine Veranstaltung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt editieren oder entfernen kann.

 

Pflichten der Veranstalter:innen

Die Veranstalter:in verpflichtet sich dazu, bei der Erstellung oder Editierung einer Veranstaltung die Nutzungsbedingungen sowie geltendes Recht (z.B. Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (wie z.B. Namens-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrechte) zu verletzen.

Die Veranstalter:in verpflichtet sich gegenüber dem Betreiber, dass jedwede Inhalte, die in auf der Plattform veröffentlicht werden, weder durch ihren Inhalt oder ihre Form gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Das Gleiche gilt für das Setzen von externen Links. Nicht erlaubt ist insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die Rassismus Gewaltverherrlichung und Extremismus jeglicher Art, Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum, Hetzen gegen Personen oder Unternehmen, persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht, urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten, sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten, Pornografie, anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen, Umfragen oder Kettenbriefe darstellen, betreffen oder beinhalten oder die zur jeweiligen Veranstaltung keinen spezifischen inhaltlichen Bezug haben. Wenn eine Nutzer:in Zeuge eines Verstoßes gegen oben aufgelistete Nutzungsbedingungen wird, muss er/sie die Administratoren per Mail (kontakt@kulturfunke.de) darüber informieren.

Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen ohne die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nur im Rahmen des anwendbaren Zitatrechts wörtlich in Beiträge aufgenommen werden. Zitate sind durch Hervorheben mittels Zitatfunktion und Quellenangabe zu kennzeichnen. Fremdsprachige Zitate sind zusätzlich soweit auf Deutsch zu übersetzen, dass der Inhalt grob ersichtlich ist. Die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von jedweden Inhalten des Portals ohne Einwilligung des Betreibers ist untersagt.

 

Sanktionen bei Zuwiderhandlung; Ausschluss von der Plattform

Falls die unter der Überschrift „Pflichten der Veranstalter:innen“ gelisteten Regeln verletzt werden oder ein berechtigter Verdacht auf eine Verletzung vorliegt, obliegt es dem Kulturtreibhaus folgende Sanktionen für die Nutzer:innen zu verhängen:

  • Löschen oder Modifizieren von durch Veranstalter:innen veröffentlichten Inhalten,
  • die Erlassung einer Warnung oder einer formalen Warnung,
  • Einschränkungen in der Nutzung der Plattform,
  • temporärer oder permanenter Zugangsbeschränkung,
  • Aufkündigung der Vereinbarung mit der Veranstalter:in und sofortiges Löschen aller Daten und Inhalte derselben/desselben ohne vorherige Benachrichtigung.

 

Nutzungsrechte

Veranstalter:innen erklären, Inhaber der von ihnen zur Verfügung gestellten Vorlagen, Werbung, und verlinkten Webseiten und der erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und sonstigen Rechte einschließlich der Verwertungsrechte zu sein und hierüber verfügen zu dürfen.

Die Veranstalter:innen stellen dem Kulturtreibhaus Inhalte und Beschreibungen von Veranstaltungen (insbesondere Graphiken, Logos, Bilder, Kontaktdaten, sonstige Informationen) ein, damit Besucher der Plattform die Veranstaltung auffinden und mit finanziellen Beträgen unterstützen können. Zu diesem Zweck räumen Veranstalter:innen dem Kulturtreibhaus ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten und Beschreibungen ein. Das Kulturtreibhaus ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein. Die Veranstalter:in verzichtet auf das Recht zur Urhebernennung. 

Veranstalter:innen können dem Kulturtreibhaus darüber hinaus Video-Statements, Fotografien, Filmaufnahmen oder Interviews zur Verfügung stellen, um mehr Aufmerksamkeit für die eigene Veranstaltung und die Plattform zu erreichen. Zu diesem Zweck räumen Veranstalter:innen dem Kulturtreibhaus ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Beiträgen, auch zu Zwecken der Werbung online sowie in sozialen Netzwerken, ein. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Recht zur Bearbeitung, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere auch die öffentliche Zugänglichmachung in sozialen Netzwerken, Online-Magazinen, Newslettern, Videoimpressionen und Pressveröffentlichungen, ein.  

Sämtliche Rechte an der Plattform liegen bei dem Kulturtreibhaus. Veranstalter:innen ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Inhalten ohne Zustimmung der Rechteinhaber untersagt, die das Kulturtreibhaus, andere Veranstalter:innen oder Dritte auf die Plattform eingestellt haben. Zulässig ist eine eingebettete Verlinkung auf die jeweilige Veranstaltung und auf Unterstützungsmöglichkeiten auf externen Seiten. 

Veranstalter:innen haben kein Recht auf Löschung oder Korrektur der von ihnen geposteten Inhalte.

 

Freistellungsanspruch

Die Veranstalter:in stellt das Kulturtreibhaus und seine Mitarbeiter:innen bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch von ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform vorgenommenen Handlungen, insbesondere dem Einstellen von Inhalten (z.B. Veranstaltungsbeschreibungen oder Werbung) von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichten sich Veranstalter:innen alle Kosten zu ersetzen, die das Kulturtreibhaus durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. 

Die Veranstalter:in stellt dem Kulturtreibhaus und seine Mitarbeiter:innen bzw. Beauftragten auch von sämtlichen Ansprüchen Dritter und sonstigen Kosten frei, die dem Kulturtreibhaus dadurch entstehen, dass die Beschreibung der Veranstaltung nicht korrekt oder aktuell ist. 

 

Haftung 

Das Kulturtreibhaus garantiert keine Korrektheit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Überzeitlichkeit oder Gebrauchsfähigkeit der kostenlos geposteten Inhalte der Veranstalter; auch spiegeln die Inhalte nicht die Meinung des Kulturtreibhauses wieder. Von Veranstalter:innen gepostete Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, werden gelöscht, sobald das Kulturtreibhaus davon erfährt.

Schadensersatzansprüche der Veranstalter:innen gegen das Kulturtreibhaus, dessen gesetzliche Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Haftungsbeschränkung: das Kulturtreibhaus haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilf:innen des Kulturtreibhauses.

 

Schlussbestimmungen

Das Kulturtreibhaus ist berechtigt, jederzeit die Nutzungsbedingungen ohne Angabe von Gründen zu ändern. Das Kulturtreibhaus wird die Veranstalter zeitnah (beim nächsten Besuch der Veranstalter:innen der Plattform) von solchen Änderungen informieren und die Zustimmung zu den Änderungen erbeten. Wird von Seiten der Veranstalter:innen kein Widerspruch eingelegt, werden die veränderten Nutzungsbedingungen als akzeptiert betrachtet. Wird von Seiten der Veranstalter:innen Widerspruch eingelegt, wird die Mitgliedschaft der Veranstalter:innen beendet.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

Auf die Nutzungsvereinbarung zwischen dem Kulturtreibhaus und den Veranstalter:innen ist ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar. 

Sofern es sich bei der Veranstalter:in um einen Kaufmann/eine Kauffrau oder eine juristische Person handelt, ist Lübeck Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform.